Drei unserer sieben empfohlenen Anbieter – Brilliant Earth, James Allen und Clean Origin – haben ihren Sitz in den USA. Wer dort bestellt, zahlt am Ende mehr als den angezeigten Preis. Hier erklären wir, was auf Sie zukommt, was sich durch die Zollreform vom 1. Juli 2026 wirklich geändert hat – und was nicht.
Die kurze Antwort
Für die meisten Diamantkäufe ändert die Zollreform 2026 nichts. Bestellungen mit einem Warenwert über 150 Euro – also praktisch jeder Lab-Grown Diamant – waren schon vorher zoll- und einfuhrumsatzsteuerpflichtig und sind es weiterhin. Neu ist lediglich, dass auch günstigere Sendungen unter 150 Euro jetzt eine Pauschalabgabe auslösen, wo vorher gar keine Zollabgabe anfiel. Wer bei einem EU-Anbieter wie Novita Diamonds, Nevermined, Dear Darling Berlin oder Veynou (VEYNOU GmbH, Frankfurt am Main) bestellt, umgeht das Thema ohnehin komplett.
Was hat sich zum 1. Juli 2026 wirklich geändert?
Bis zum 30. Juni 2026 galt: Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert bis 150 Euro waren von der Zollabgabe befreit (die Einfuhrumsatzsteuer musste allerdings schon seit 2021 ab dem ersten Cent gezahlt werden). Seit dem 1. Juli 2026 ist diese 150-Euro-Zollfreigrenze vollständig entfallen. Für den Übergangszeitraum bis zum 1. Juli 2028 gilt für Sendungen bis 150 Euro Warenwert statt der regulären Zollberechnung eine Pauschalabgabe von 3 Euro pro Warenkategorie.
Hintergrund der Reform ist die stark gestiegene Zahl an Kleinsendungen aus Drittländern – laut EU-Kommission wurden 2024 rund 4,6 Milliarden Sendungen unter 150 Euro in die EU eingeführt, gut 91 Prozent davon aus China. Für hochwertige Diamantbestellungen war diese Reform von Anfang an nicht der relevante Fall.
Wie funktioniert die Einfuhr bei einer Bestellung über 150 Euro?
Bei einer Bestellung aus einem Nicht-EU-Land wie den USA fallen grundsätzlich zwei Abgaben an:
- Zoll: Der EU-Drittlandszollsatz für Schmuck aus Gold, Platin oder Palladium (CN-Code 7113 19 00) liegt bei 2,5 Prozent des Zollwerts; Silberschmuck (7113 11 00) ebenfalls bei 2,5 Prozent. Lose, ungefasste, geschliffene Diamanten (CN-Code 7102 39 00) sind dagegen zollfrei (0 Prozent) – ein Grund, warum sich der Import eines losen Steins unter Umständen lohnen kann (siehe unten).
- Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): 19 Prozent, berechnet auf den Zollwert – also Warenwert plus Versandkosten plus bereits fällige Zollabgabe.
Hinzu kommt in der Praxis eine Verzollungsgebühr des Zustellers für die Abwicklung: Deutsche Post/DHL berechnen aktuell pauschal 7,50 Euro pro Sendung, FedEx seit 20. Juli 2026 mindestens 15 Euro. Bei UPS variiert die Gebühr je nach Sendung und Vertrag und lässt sich nicht pauschal beziffern.
Beispielrechnung: Ein 1-Karat-Ring aus den USA
Angenommen, Sie bestellen bei einem US-Anbieter einen fertig gefassten 1-Karat-Verlobungsring mit Lab-Grown Diamant für 1.200 € (inkl. ca. 40 € Versand):
| Position | Betrag |
|---|---|
| Warenwert (inkl. Versand) | 1.240 € |
| Zoll (ca. 2,5 % auf Warenwert) | ~31 € |
| Einfuhrumsatzsteuer (19 % auf Warenwert + Zoll) | ~241 € |
| Verzollungsgebühr des Zustellers | ~7,50 € |
| Gesamtkosten zusätzlich zum Kaufpreis | ~280 € |
Rechenbeispiel zur Orientierung, keine verbindliche Auskunft. Der tatsächliche Zollsatz hängt von der exakten Warenklassifizierung ab (gefasster Schmuck vs. loser Stein) und sollte vor der Bestellung über den offiziellen Zollrechner geprüft werden.
In diesem Beispiel liegen die tatsächlichen Gesamtkosten rund 23 Prozent über dem angezeigten Kaufpreis – ein Unterschied, der bei einem Preisvergleich zwischen US- und EU-Anbietern unbedingt mit eingerechnet werden sollte.
EU-Anbieter vs. Nicht-EU-Anbieter: Der direkte Unterschied
| EU-Anbieter (z. B. Novita, Nevermined, Veynou) | Nicht-EU-Anbieter (z. B. Brilliant Earth, James Allen, Clean Origin) | |
|---|---|---|
| Zoll | Entfällt | ~2,5 % (je nach Klassifizierung) |
| Einfuhrumsatzsteuer | Bereits im Preis enthalten | 19 % zusätzlich fällig |
| Verzollungsgebühr | Entfällt | Ja, ca. 7–15 € je nach Zusteller |
| Lieferzeit | Meist kürzer | Oft länger, plus Zollabfertigung |
| Rückgabe bei Nichtgefallen | Einfacher (EU-Verbraucherrecht) | Aufwendiger, ggf. erneute Zollkosten bei Rücksendung |
Der Preisvorteil, mit dem viele internationale Anbieter werben, schmilzt nach Einfuhrabgaben oft deutlich zusammen – manchmal bis auf null. Ein direkter Vergleich der Gesamtkosten, nicht nur des Angebotspreises, lohnt sich in jedem Fall.
Wer kümmert sich um die Zollabwicklung – ich oder der Anbieter?
Das hängt vom Versandmodell des Anbieters ab, und es lohnt sich, das vor der Bestellung zu klären:
- DDP (Delivery Duty Paid): Der Anbieter übernimmt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bereits im Kaufpreis oder rechnet sie automatisch beim Checkout ab. Sie zahlen einen Gesamtpreis und müssen sich um nichts weiter kümmern. Einige internationale Anbieter bieten das inzwischen an, gerade für Schmuck.
- DDU (Delivery Duty Unpaid): Die Sendung geht ohne vorab bezahlte Abgaben auf die Reise. Der Zusteller (DHL, UPS, FedEx, Deutsche Post) meldet die Sendung beim Zoll an und stellt Ihnen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verzollungsgebühr erst bei Zustellung in Rechnung – oft per Nachnahme oder vorab per Zahlungsaufforderung. Hinweis: Im offiziellen Incoterms-Regelwerk wurde die Bezeichnung "DDU" bereits 2010 durch "DAP" (Delivered at Place) ersetzt: Handel und Zusteller verwenden "DDU" aber weiterhin umgangssprachlich für dasselbe Prinzip.
Fragen Sie beim Anbieter vor dem Kauf gezielt nach, welches Modell für Ihre Bestellung gilt. Öffentlich zugängliche Angaben von Brilliant Earth, James Allen und Clean Origin lassen keinen eindeutigen Schluss zu, ob Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Lieferungen nach Deutschland bereits im Checkout-Preis enthalten sind oder erst bei Zustellung anfallen – gehen Sie vorsichtshalber von Letzterem aus, bis der jeweilige Anbieter das Gegenteil bestätigt.
Loser Stein vs. fertig gefasster Ring: Macht das einen Unterschied?
Ja, potenziell. Lose, ungefasste Diamanten werden zollrechtlich unter einer anderen Position geführt als fertiger Schmuck mit Fassung aus Edelmetall. In der Praxis bedeutet das: Wer einen losen Stein importiert und die Fassung anschließend bei einem deutschen Juwelier anfertigen lässt, kann unter Umständen einen günstigeren Zollsatz erzielen als bei der Einfuhr des fertigen Rings – da reine Diamanten in vielen Fällen niedriger oder gar nicht verzollt werden, während gefasster Schmuck den Zollsatz für Edelmetallwaren auslöst. Ob sich dieser Umweg lohnt, hängt von den Kosten für die lokale Fassung ab und sollte im Einzelfall verglichen werden.
Was gilt für kleinere Bestellungen unter 150 Euro?
Hier liegt die eigentliche Neuerung der Reform: Wer beispielsweise kleinere Accessoires, lose Melee-Steine oder günstigen Modeschmuck für unter 150 Euro aus einem Nicht-EU-Land bestellt, zahlt seit dem 1. Juli 2026 zusätzlich zur ohnehin fälligen Einfuhrumsatzsteuer eine Pauschalabgabe von 3 Euro pro Warenkategorie – befristet bis 2028. Vorher war diese Art von Kleinsendung zollfrei (wenn auch nicht umsatzsteuerfrei). Für die meisten Leser dieses Guides, die einen ganzen Diamanten oder Ring kaufen, ist dieser Fall eher die Ausnahme.
Kimberley-Zertifikat: Für Lab-Grown Diamanten irrelevant
Ein häufiges Missverständnis: Das Kimberley-Zertifikat, das den Handel mit Konfliktdiamanten verhindern soll, ist ausschließlich für rohe Naturdiamanten vorgeschrieben. Lab-Grown Diamanten werden nicht abgebaut und fallen daher nicht unter das Kimberley-Abkommen. Sie benötigen bei der Einfuhr kein Kimberley-Zertifikat – ein praktischer Vorteil, der beim Zollprozess Zeit spart.
Praktische Tipps für die Bestellung im Ausland
- Gesamtkosten vorab kalkulieren: Nutzen Sie den offiziellen Zollrechner der Zollverwaltung, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Ihre konkrete Bestellung zu schätzen, bevor Sie kaufen.
- Rechnung und Zertifikat bereithalten: IGI-/GIA-Zertifikat und Kaufrechnung sollten der Sendung beiliegen oder digital abrufbar sein – das beschleunigt die Zollabfertigung erheblich.
- Zusteller-Gebühren vergleichen: DHL, UPS, FedEx und die Deutsche Post berechnen unterschiedliche Verzollungsgebühren. Bei hochwertigen Sendungen kann sich das lohnen zu prüfen.
- Rückgabekosten mitdenken: Bei einer Rücksendung ins Ausland können erneut Kosten und Aufwand entstehen. Prüfen Sie die Rückgabebedingungen des Anbieters, bevor Sie bestellen.
- EU-Anbieter als unkomplizierte Alternative: Wenn Sie sich den gesamten Zollprozess sparen möchten, vergleichen Sie zunächst unsere EU-basierten Empfehlungen.
Häufig gestellte Fragen
- Muss ich für einen Lab-Grown Diamanten aus den USA wirklich Zoll zahlen?
- Bei Bestellungen über 150 Euro Warenwert war das schon vor der Zollreform 2026 der Fall und ist es weiterhin: Es fallen Zoll sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an. Die Reform vom Juli 2026 ändert daran nichts – sie betrifft in erster Linie Sendungen unter 150 Euro.
- Was hat sich durch die Zollreform vom 1. Juli 2026 tatsächlich geändert?
- Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro ist entfallen. Für Sendungen bis 150 Euro gilt übergangsweise bis 2028 eine Pauschalabgabe von 3 Euro pro Warenkategorie, wo zuvor keine Zollabgabe anfiel. Für die meisten Diamantkäufe über 150 Euro ändert sich nichts.
- Wie hoch ist der Zollsatz für Diamantschmuck?
- Für Schmuck aus Gold, Platin oder Palladium gilt in der Regel rund 2,5 Prozent des Warenwerts. Lose Diamanten werden separat eingereiht. Der exakte Satz sollte im Einzelfall über den offiziellen Zollrechner geprüft werden.
- Brauche ich für einen Lab-Grown Diamanten ein Kimberley-Zertifikat?
- Nein. Das Kimberley-Zertifikat betrifft ausschließlich rohe Naturdiamanten. Lab-Grown Diamanten fallen nicht unter das Abkommen, da sie nicht abgebaut werden.
- Zahle ich bei einem EU-Anbieter wie Novita Diamonds auch Einfuhrabgaben?
- Nein. Bei Anbietern mit Sitz innerhalb der EU – etwa Novita Diamonds, Nevermined oder Veynou (rechtlich die VEYNOU GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Handelsregister Amtsgericht Frankfurt HRB 123435) – handelt es sich um einen inländischen bzw. innergemeinschaftlichen Kauf. Es fällt weder Zoll noch zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer an, die deutsche Umsatzsteuer ist im ausgewiesenen Preis bereits enthalten.
- Übernimmt der Anbieter die Zollabwicklung oder muss ich das selbst tun?
- Das hängt vom Versandmodell ab. Bei DDP-Versand (Delivery Duty Paid) ist alles bereits im Preis enthalten. Bei DDU-Versand (Delivery Duty Unpaid) meldet der Zusteller die Sendung beim Zoll an und stellt Ihnen die Abgaben bei Zustellung in Rechnung. Fragen Sie das Versandmodell vor dem Kauf gezielt ab.
- Lohnt es sich, einen losen Stein statt eines fertigen Rings zu importieren?
- Möglicherweise, da lose Diamanten zollrechtlich anders eingestuft werden als gefasster Schmuck und unter Umständen einen günstigeren Satz auslösen. Ob sich das rechnet, hängt von den zusätzlichen Kosten für eine lokale Fassung ab und sollte im Einzelfall verglichen werden.
Unser Fazit
Die Schlagzeile "150-Euro-Zollfreigrenze fällt" klingt nach einer großen Veränderung – für Diamantkäufer ist sie es meistens nicht, weil Bestellungen dieser Größenordnung ohnehin schon zoll- und steuerpflichtig waren. Was sich lohnt, ist unabhängig von der Reform: Rechnen Sie bei US-Anbietern immer die Gesamtkosten inklusive Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verzollungsgebühr mit ein, bevor Sie den Preis mit einem EU-Anbieter vergleichen. In vielen Fällen relativiert sich der vermeintliche Preisvorteil erheblich.
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Weiterführend: Anbieter-Vergleich 2026 · Preisanalyse 2026 · Wiederverkaufswert
Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Zoll online (zoll.de), EU Access2Markets / TARIC-Zolldatenbank, Verbraucherzentrale.de, IHK Hannover, offizielles Impressum des jeweiligen Anbieters. Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr.